Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

Alltagshilfe nach § 45a SGB XI: Erfahren Sie, wie Sie anerkannte Unterstützung nutzen können und welche Voraussetzungen für eine Erstattung gelten.

Bis zu 131 € monatlich für Pflegegrad 1–5

Pflegebedürftige Menschen in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat. Er dient der Erstattung geeigneter Leistungen, beispielsweise von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Es handelt sich nicht um frei verfügbares zusätzliches Pflegegeld.

Was regelt § 45a SGB XI?

§ 45a beschreibt Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dazu gehören Betreuung sowie Hilfen, die Pflegepersonen entlasten oder die Selbstständigkeit im Alltag unterstützen. Voraussetzung für die entsprechende Erstattung ist die Anerkennung nach Landesrecht.

Welche Hilfe kommt infrage?

Je nach anerkanntem Leistungsumfang können hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und Gesellschaft sowie Alltagsbegleitung dazugehören. Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden, besprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse.

Zusätzliche Mittel ab Pflegegrad 2

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können bis zu 40 % des monatlichen ambulanten Pflegesachleistungsbetrags für anerkannte Angebote umgewandelt werden, soweit dafür nicht verbrauchte Sachleistungsmittel zur Verfügung stehen. Das ist ein zusätzlicher Umwandlungsanspruch nach § 45a Absatz 4 und kann sich auf das anteilige Pflegegeld auswirken. Höhere Gesamtbudgets stehen deshalb nicht automatisch jedem Menschen mit Pflegegrad zur Verfügung.

Stand: 30. Oktober 2026. Grundlagen: § 45a SGB XI und § 45b SGB XI. Die Pflegekasse entscheidet über den individuellen Leistungsanspruch.

Fragen zu Anspruch und Abrechnung

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Nicht verbrauchte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Restbeträge eines Kalenderjahres können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Ihre Pflegekasse teilt Ihnen Ihr verfügbares Guthaben mit.

Gibt es die 131 € auch bei Pflegegrad 1?

Ja, der Entlastungsbetrag gilt bei häuslicher Pflege für Pflegegrad 1 bis 5. Der zusätzliche Umwandlungsanspruch betrifft dagegen Pflegegrad 2 bis 5 und setzt weitere Bedingungen voraus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Abrechnung werden unter anderem Angaben zur Pflegekasse, zum Pflegegrad und gegebenenfalls eine Bevollmächtigung benötigt. Wir klären die erforderlichen Unterlagen persönlich. Bitte senden Sie sensible Gesundheitsdaten nicht unverschlüsselt per E-Mail.

Sind die Kosten immer vollständig gedeckt?

Nein. Die Erstattung hängt vom verfügbaren Guthaben, der Eignung der Leistung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Gegebenenfalls entsteht ein Eigenanteil. Die Kosten klären wir vor dem Einsatz.

Wir hören zu. Und helfen weiter.

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